Neuer Prozess in München Schlaflos an der Kuhweide

München/Holzkirchen · Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin in Bayern um das Geläut von Kuhglocken. Nun trafen sie sich wieder vor Gericht.

 Kühen eine laute Glocke umzuhängen, sei Tierquälerei – so argumentiert der Anwalt des genervten Paares, das sich mit einer Landwirtin streitet.

Kühen eine laute Glocke umzuhängen, sei Tierquälerei – so argumentiert der Anwalt des genervten Paares, das sich mit einer Landwirtin streitet.

Foto: dpa/Matthias Balk

Lautes Gebimmel, schlechte Gerüche – und dann auch noch lästige Insekten: Ein Ehepaar kaufte im oberbayerischen Holzkirchen ein Häuschen in idyllischer Lage, doch mit seinen tierischen Nachbarn kommt es nicht gut aus. Schon lange versuchen die beiden, die Kuhglocken – oder besser noch die Kühe selbst – von der benachbarten Weide wegzuklagen. Auch den Gestank beim Düngen mit Gülle wollen sie nicht mehr dulden – und die auf ihr Grundstück fliegenden Insekten möchten sie ebenfalls nicht haben.

Am Freitag begann vor dem Landgericht München II ein neuer Prozess um den seit drei Jahren währenden Zwist. Nachdem die Klage des Ehemanns in erster Instanz abgewiesen wurde und er auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht München wartet, klagt nun seine Frau. Die Klage richtet sich gegen die Bäuerin, die mit 35 bis 40 Milchkühen einen kleinen Familienbetrieb betreibt, und auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.

Die Ehefrau führte genau Buch: Vom 8. Juni bis 20. Juli weideten fünf Kühe mit vier Glocken, vom 21. September bis 22. Oktober waren es acht Kühe mit sechs Glocken, die dem Paar schlaflose Nächte bescherten. Anfangs habe man die Landwirtin „ganz freundlich“, „ganz in Ruhe“ und „ganz höflich“ gebeten, „ob sie bitte die Glocken abnehmen“ könne, sagte die Frau. Die Bäuerin habe zu Ohropax geraten.

„Die ganze Zeit bimmelt es – Tag und Nacht“, sagt der Anwalt des Paars, Peter Hartherz von der Kanzlei Sauer Wolff Martin. Das Anwesen befinde sich in einem Wohngebiet. Im Übrigen sei es Tierquälerei, Kühen eine laute Glocke umzuhängen. „Niemand braucht im Flachland Kuhglocken“, sagte Hartherz, der im Gericht Aufnahmen des Gebimmels abspielte. „Haben Sie schon mal in Holland eine Kuhglocke gesehen?“

Richterin Christiane Karrasch wandte sich an die Bäuerin: „Wofür haben Sie denn Kuhglocken?“ Die Bäuerin: „Für den Fall, dass sie (die Kühe) ausbrechen – dass man sie hört bei der Nacht.“

Das Ehepaar hat angeboten, auf seine Kosten GPS-Kuhglocken anzuschaffen. Die Bäuerin sagt, damit gebe es keine Erfahrungen. Zumindest in Deutschland sind die Geräte Experten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zufolge im Handel bisher nicht erhältlich; zuletzt liefen Praxistests. Die Geräte wären zudem eine teure Lösung. Doch Kosten, das machte der Anwalt bei der Frage weiter steigender Prozesskosten klar, seien zweitrangig.

Der Ehemann war mit seiner Klage vor dem Landgericht München II Ende 2017 vor allem deshalb gescheitert, weil er 2015 mit der Bäuerin einen Vergleich geschlossen hatte: Nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Meter Abstand sollten Kühe mit Glocke grasen und bimmeln dürfen. Dem Ehepaar war es aber weiter zu laut. Ein Angebot der Bäuerin, nur einer oder zwei Kühen eine Glocke umzuhängen, je nachdem, welchen Bereich ihrer Weide sie nutzen könne, wurde zunächst nicht weiter verfolgt. Ein Test, wie ihn Anwalt Hartherz wollte, wäre derzeit nicht möglich; die Kühe sind schon im Stall. Die Idee, dass die Bäuerin Kuh spielen und mit Glocke über die Wiese laufen könnte, wurde verworfen.

Das Paar hatte das idyllisch liegende Haus 2011 erworben. Anwalt Hartherz zufolge habe sich der Wert der Immobilie nun verringert – um 40 000 bis 50 000 Euro, der Streitwert liegt bei rund 70 000 Euro.

Für Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) hat der Fall grundsätzliche Bedeutung. „Es geht um die Definition der sachgerechten Landwirtschaft.“ Und für die Bäuerin gehe es um den Broterwerb. „Insofern ist es für uns als Kommune schon wichtig, dass wir hier nicht Präzedenzfälle schaffen.“

Der dörfliche Frieden scheint in Gefahr. Versuche zu einem Mediationsgespräch seien nicht angenommen worden, sagt von Löwis. Auch Richterin Karrasch scheiterte mit ihrem Vorschlag, einen Termin vor dem Güterichter zu machen.

So werden die Gerichte entscheiden müssen. Am 24. Januar will das Landgericht München II für die Klage der Frau verkünden, wie es weitergeht – dann steht noch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes beim Mann aus.

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