Urteil in München Zwergziege Hui Buh darf nicht zu Besitzern zurück

München · Da hilft kein Meckern: Die Zwergziege Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu ihren Besitzern zurück. Das hat das Verwaltungsgericht München am Mittwoch entschieden.

Der Vorsitzende Richter stützte sich vor allem auf ein Haltungsverbot für Tiere, das gegen die klagende Frau und deren Mutter verhängt worden war. „Sie durften damals gar keine Tiere mehr halten“, sagte er. Auf den Vorschlag der Frauen, der Familienvater könne die Haltung übernehmen, ging das Gericht nicht ein. Das Landratsamt München hatte der 29-jährigen Klägerin und deren Mutter den Zwergziegenbock weggenommen, weil er aus Sicht der Behörde nicht artgerecht gehalten wurde. Die Familie hatte das Tier mit der Flasche aufgezogen. Es schlief bei der Tochter im Bett und fuhr auf dem Auto-Beifahrersitz mit. Aus Sicht der Kläger ging es nicht anders. Hui Buh habe nicht mit anderen Ziegen leben wollen.

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