Gerichtshof für Menschenrechte Entschädigung für falsche Zwillingsdiagnose

Straßburg · Einer Türkin, die nach einer falsch diagnostizierten Zwillingsschwangerschaft nur ein Kind zur Welt brachte, steht Entschädigung zu. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern (Az: 18356/11). Die Türkei muss der Frau nun 5000 Euro zahlen.

Die Aufklärung des Falles habe zu lange gedauert, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei der Klägerin wurde im Jahr 1997 in drei verschiedenen türkischen Krankenhäusern eine Schwangerschaft mit Zwillingen festgestellt. Bei der Kaiserschnittgeburt kam jedoch nur ein Kind zur Welt. Erst 2010 bekam die Frau über den Weg des Verwaltungsrechts eine Entschädigung von 2575 Euro – wegen der Diagnosefehler. 

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