Eltern ermordet und eingemauert Lebenslänglich für Eltern-Mord

Nürnberg · Ein Mann erschlägt sein Eltern und mauert sie ein. Grund: Sie waren seiner Verlobten ein Dorn im Auge. Jetzt muss das Paar hinter Gitter.

 Ende Januar vergangenen Jahres machten Kripobeamte in diesem Haus im mittelfränkischen Schnaittach eine grausige Entdeckung. Sie fanden die eingemauerten Leichen zweier Senioren.

Ende Januar vergangenen Jahres machten Kripobeamte in diesem Haus im mittelfränkischen Schnaittach eine grausige Entdeckung. Sie fanden die eingemauerten Leichen zweier Senioren.

Foto: dpa/Daniel Karmann

„Du hast mich zum Mord getrieben“, schreibt der Angeklagte in dem Kurznachrichtendienst WhatsApp an seine Lebensgefährtin. Und: „Vielleicht hätte ich Dir den Muffin geben sollen.“ Den gelöschten Chatverlauf der beiden vor und nach der Tat stellten die Ermittler mit einem Spezialprogramm wieder her.

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sind die Textmitteilungen wichtige Beweise, um den 26-jährigen deutschen Informatiker gestern für eine ungeheuerliche Tat zu verurteilen: den Mord an den eigenen Eltern. Beide, der Angeklagte und seine drei Jahre jüngere Verlobte und spätere Ehefrau, erhalten jeweils lebenslange Freiheitsstrafen.

Einen Muffin hatte die Verlobte gebacken, der Angeklagte soll auf den Kuchen eine Glasur aufgetragen haben, in die er das Gift Rizin gerührt hatte – hergestellt aus Rizinussamen, die das Paar im Internet bestellte. Die Mutter isst von dem Kuchen und begibt sich danach wegen Erbrechens und Magenkrämpfen zum Hausarzt. Aber vor Gericht bleibt unklar, ob eine im Ort umgehende Grippe die Ursache ist oder das Gift.

Auch für einen zweiten, von Staatsanwalt Stefan Rackelmann angeklagten Mordversuch reichen die Beweise am Ende nicht aus: Das Paar soll auch versucht haben, die Eltern mit einer Überdosis eines Lösungsmittels, das auch als Partydroge verwendet wird, zu töten. Das Gift soll der Mutter in den Kaffee gegeben worden sein. Die aber wird stutzig und stellt die Tasse zurück: „Der Kaffee schmeckt, als wäre da Pinselreiniger drin.“

Doch an den tatsächlichen Mordtaten in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 2017 hat die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger keine Zweifel. Mit einem Zimmermannshammer erschlägt der Sohn in einem wahren Blutrausch seine im Bett liegende 66-jährige Mutter.

Danach geht er auch auf seinen Vater mit dem Hammer los, der von den Schlägen alarmiert ins Schlafzimmer kommt. Der 70-Jährige wehrt sich massiv und wird vom Sohn durch die halbe Wohnung gejagt. Tödlich am Kopf getroffen, stirbt er unter dem Esstisch.

Als Kripobeamte einige Wochen später die Leichen eingemauert in einem Nebenraum entdecken, ist der Kopf der Mutter derart zertrümmert, dass sie nur mit DNA-Abgleichen zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Die angeklagte Frau, eine Kinderpflegerin, ist nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Blutnacht nicht in dem vor allem von der Mutter sorgfältig gepflegten Haus der Eltern des Mannes im mittelfränkischen Schnaittach. Sie sei jedoch die Urheberin der Morde gewesen. Die Deutsche habe den 26-Jährigen zu den Taten angestiftet, weil sie eine Heirat und den Einzug bei ihm ins Dachgeschoss des Hauses seiner Eltern davon abhängig gemacht habe, „dass die Eltern nicht mehr da“ seien, sagt die Kammervorsitzende.

Die Angeklagte habe keine Bezugspersonen neben ihrem Partner geduldet, sondern habe diesen für sich alleine haben wollen. Das hätten auch drei Ex-Freunde vor Gericht ausgesagt. Einer hatte ausgesagt, dass die Angeklagte gewünscht habe, dass seine Schwester „weg sei“. Bei einem anderen Freund störten die Angeklagte ebenfalls die Eltern.

Staatsanwalt Stefan Rackelmann, der gefordert hatte, beim Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagt, er werde prüfen, ob er gegen das Urteil Revision einlege. Der Verteidiger der Angeklagten, Alexander Seifert, sagt, er werde seiner Mandantin diesen Schritt empfehlen. Er hatte für sie auf Freispruch plädiert.

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