Eltern ermordet und Knecht an Schweine verfüttert
Karlsruhe. Ein Landwirt aus Hessen muss eine lebenslange Haftstrafe absitzen, weil er seine Eltern ermordet und die Leiche eines Knechts an die Schweine verfüttert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des 32-jährigen Angeklagten
Karlsruhe. Ein Landwirt aus Hessen muss eine lebenslange Haftstrafe absitzen, weil er seine Eltern ermordet und die Leiche eines Knechts an die Schweine verfüttert hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des 32-jährigen Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Kassel vom April, das eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen und Störung der Totenruhe verhängt hat, ist damit rechtskräftig. Der Landwirt aus Fritzlar-Haddamar hatte 2000 aus Habgier seinen Vater heimtückisch erschlagen und vier Jahre später die Mutter erwürgt. Die Leiche eines Knechts, der 2005 auf dem Hof eines natürlichen Todes gestorben war, hatte er an die Schweine verfüttert, um weiter dessen Rente kassieren zu können. Weil das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, ist eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. dpa