Eltern erben Facebook-Daten nach Tod des Kindes

Berlin · Eltern haben Anspruch auf den Facebook-Zugang ihres verstorbenen Kindes. Der digitale Nachlass von Minderjährigen ist einem Urteil des Berliner Landgerichts zufolge ebenso zu behandeln wie der analoge Nachlass.

E-Mails und private Facebook-Nachrichten müssten wie Tagebücher oder persönliche Briefe behandelt werden, teilte das Gericht gestern mit.

Der Nutzungsvertrag mit Facebook gehe wie andere schuldrechtliche Verträge auf die Erben über. Geklagt hatte eine Frau, deren 15-jährige Tochter unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto Hinweise zum Tod ihrer Tochter zu bekommen. Facebook hatte zuvor die Herausgabe der Zugangsdaten an die Frau verweigert.

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