Falsche Anschuldigungen gegen Sänger-Ikone Bewährungsstrafen für Fotografen im Grönemeyer-Prozess
Köln · Im Prozess um falsche Anschuldigungen gegen den Sänger Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgericht gestern zwei Männer zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen.
07.03.2019
, 20:26 Uhr
Die beiden Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffen und verletzt. Dazu stellte das Gericht fest: „Die Angeklagten haben sich diese Verletzungen selbst zugefügt oder sich zufügen lassen.“ Sie seien „besonders perfide“ vorgegangen. Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert hatte.