Der Sommer an Nord- und Ostsee Ein Urlaubsknigge für Strandbesucher

In der Ferienzeit lockt die Aussicht auf einen Urlaub an Nord- und Ostsee. Damit der Strandtag entspannt wird, ist einiges zu beachten.

 In manchen Strandorten ist das Nacktbaden außerhalb der dafür vorgesehenen Abschnitte erlaubt, in anderen verboten. Auch sonst müssen Urlauber an Nord- und Ostsee einige Regeln beachten.

In manchen Strandorten ist das Nacktbaden außerhalb der dafür vorgesehenen Abschnitte erlaubt, in anderen verboten. Auch sonst müssen Urlauber an Nord- und Ostsee einige Regeln beachten.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Burgen bauen: Vielerorts ist das mittlerweile verboten, so etwa auf Sylt – und zwar aus Küstenschutz- und Sicherheitsaspekten. Dabei geht es aber nicht um Kleckerburgen am Spülsaum, sondern um größere Bauwerke. In Binz und Göhren auf Rügen sind sogar Maximalmaße für Strandburgen vorgegeben: Sie dürfen nicht höher als 0,30 Meter und im obersten Durchmesser nicht größer als 3,50 Meter sein. Auf Borkum dagegen ist das Burgenbauen generell erlaubt, jedoch nicht überall gerne gesehen. Bevor man also zur Schaufel greift, lieber erst informieren.

Dünenspaziergänge: Auf vorgegebenen Wegen sind die Spaziergänge erlaubt. Auf vielen Inseln gibt es (Bohlen-)Wege durch die Dünen, auf denen man zum Strand oder zu einer Aussichtsplattform gelangt. Abkürzen über Sand und Pflanzen ist hingegen ein No-Go: Denn neben den Deichen an der Nordsee schützen auch die Dünen das Hinterland vor Sturmfluten, wie etwa die Gemeinde St. Peter-Ording betont. Aufgrund ihrer Funktion als Küstenschutz und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen heißt es daher „Betreten verboten“. Das gilt auch an der Ostsee.

Hunde: Wer mit seinem vierbeinigen Liebling den Urlaub an Nord- und Ostsee verbringt und an den Strand möchte, muss in den Sommermonaten in der Regel einen Hundestrand aufsuchen. An den anderen Strandabschnitten ist das Betreten mit Hunden zumeist zwischen Anfang Mai und Ende September untersagt. In Warnemünde gibt es für Hundebesitzer eine eigene Strandkorbvermietung.

Nackt baden: Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht für den hüllenlosen Sprung in die Fluten einen FKK-Strand auf. Ob man auch abseits des extra ausgewiesenen FKK-Strandes nackt baden oder in der Sonne liegen sollte, lässt sich nicht verallgemeinern. Während Nacktbaden abseits des Hauptstrandes beispielsweise auf Baltrum toleriert wird, kann man an stark frequentierten Stränden böse Blicke ernten und aufgefordert werden, sich was überzuziehen. Auf Usedom ist das Nacktbaden außerhalb der dafür vorgesehenen Strandabschnitte beispielsweise nicht erlaubt.

Rauchen: Ähnlich wie beim Handtuch ausschütteln gilt auch hier Rücksicht nehmen und den Rauch nicht in den Nachbarstrandkorb pusten. Doch wohin mit Zigarettenrest und Asche? In einen kleinen Strandascher zum Mitnehmen zum Beispiel. Die werden vielerorts bei Strandkorbvermietungen und Tourismuszentralen ausgegeben, oft sogar kostenlos. Manche Destinationen wie Föhr, Warnemünde und Norderney haben auch rauchfreie Strandabschnitte eingerichtet.

Sport: Volleyball, Beachball und Frisbee-Werfen gehören für viele Strandbesucher dazu wie das Bad in der Sonne. Damit es keine Konflikte mit ruhebedürftigeren Sonnenanbetern gibt, haben viele Gemeinden Aktivitätsstrände eingerichtet.

Party, Feuer und Zelten: Grillen und Feuermachen ist an Stränden in der Regel verboten – ebenso zu laute Musik. Rücksichtnahme ist auch hier das Gebot der Stunde. Um beiden Seiten gerecht zu werden, erlauben einige Orte das Grillen und Feuermachen an bestimmten Strandabschnitten. Zelten ist übrigens an den meisten Stränden untersagt.

Möwen füttern: Ist nirgendwo gern gesehen und oft verboten – egal ob auf Sylt, Helgoland oder Warnemünde.

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