Die Sekten-Lehrerin mit der Rute

Augsburg · Kinder mit der Rute züchtigen ist für sie eine übliche Erziehungsmethode. Deswegen ist eine Erzieherin der „Zwölf Stämme“-Sekte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Während die zweite Instanz das Urteil überprüft, tauchen neue Vorwürfe auf.

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Foto: Arne Dedert (dpa)

Als "Lehrerin" der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" soll die Frau mindestens sechs Kinder brutal geprügelt haben - dafür sollte die 56-Jährige zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. So hatte das Amtsgericht im nordschwäbischen Nördlingen geurteilt. Da die Erzieherin diese Strafe aber genauso wenig akzeptieren will wie die Staatsanwaltschaft, verhandelt das Augsburger Landgericht den Fall seit gestern neu. Zu Beginn der Berufungsverhandlung gab es eine Überraschung: Aus dem Raum Bremen sind neue Vorwürfe bekannt geworden. Daher droht der Frau, die Züchtigungen grundsätzlich zugibt, unabhängig vom laufenden Prozess demnächst eine neue Anklage.

Im aktuellen Verfahren geht es um Schulunterricht in der Sekten-Gemeinschaft in Klosterzimmern bei Deiningen. Die gelernte Erzieherin war dort Lehrkraft, obwohl sie ebenso wie andere "Lehrer" nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügte. Dennoch hatte das bayerische Kultusministerium der Sekte jahrelang den Betrieb einer eigenen Schule erlaubt. Im September 2013 holte die Polizei dann rund 40 Kinder wegen der Prügelvorwürfe aus den Gemeinschaften in Klosterzimmern und Wörnitz - die Ermittlungen kamen ins Rollen.

Die "Zwölf Stämme" berufen sich auf die Bibel und sehen Rutenschläge als übliche Erziehungsmethode für Kinder vom Babyalter bis etwa 14 Jahre an. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht machte die Angeklagte keinen Hehl daraus, dass sie diese Linie in Ordnung findet. Schon als Erzieherin in der früheren DDR hätten die Kinder von ihr "einmal auf den Hintern gekriegt" - auch wenn "das alles nicht erlaubt" war. Nach der Wende schloss sich die Frau im Westen den "Zwölf Stämmen" an, wo die Prügelstrafe an der Tagesordnung war. Sie habe Kinder "unterrichtet und gezüchtigt" und bekomme heute noch Briefe von ihnen, sagte die 56-Jährige und hielt einen dicken Umschlag hoch. "Die Kinder waren mir wichtig", begründete sie die gewalttätigen Übergriffe.

Zu Beginn des Prozesses überraschte Richter Lenart Hoesch damit, dass ihm unmittelbar zuvor eine neue Kripo-Akte aus Norddeutschland auf den Tisch gekommen sei. Darin geht es um bislang unbekannte Vorwürfe, die laut Hoesch nicht "ganz ohne" sind. Details nannte er nicht, sagte der Angeklagten aber deutlich: "Die Zeugenvernehmung, die neu gekommen ist, wirft auf Sie kein gutes Licht."

Im niedersächsischen Pennigbüttel in der Nähe von Bremen hatte die Sekte in den 1990er Jahren mit dem Aufbau einer deutschen Niederlassung begonnen, später erfolgte der Umzug nach Bayern. Wegen der neuen Vorwürfe schlug der Richter vor, dass die Erzieherin ihre Berufung zurückzieht, sodass das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Das lehnte die 56-Jährige ab. Die Richter hatten sie damals wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. So habe die 56-Jährige auch dann weiter auf die Kinder eingedroschen, wenn diese zu weinen begannen. Dies wertete das Gericht als "Perversion" und stellte klar, dass auch künftig ähnliche Taten von ihr drohten. Deswegen sei eine Bewährungsstrafe unangemessen. Zwar gab es bisher schon eine Reihe von Verfahren gegen Sektenmitglieder, doch keines endete mit einer so harten Strafe.

Um das Urteil zu überprüfen, hat die Augsburger Kammer nun zwei Verhandlungstage eingeplant. Neun Zeugen wurden geladen. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

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