Urteil Klage von Estonia-Opfern abgelehnt

Nanterre · Rund 25 Jahre nach dem Untergang der Ostseefähre Estonia sind mehr als 1000 Überlebende und Opferangehörige mit ihrer Forderung nach Entschädigung vor Gericht gescheitert.

Die Kläger hätten kein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten der französischen Prüfungsstelle Bureau Veritas und der Papenburger Schiffsbauwerft nachweisen können, begründete das französische Gericht in Nanterre am Freitag seine Entscheidung.

Der Untergang der „Estonia“ gilt als das größte Schiffsunglück der europäischen Nachkriegsgeschichte. Die Fähre war Anfang der 1980er Jahre bei der Meyer Werft in Papenburg vom Stapel gelaufen. Das französische Bureau Veritas hatte es als seetüchtig eingestuft. Bei dem tragischen Schiffsunglück kamen 852 Menschen ums Leben. Die Ostseefähre mit 989 Menschen an Bord war in der Nacht zum 28. September 1994 während der Überfahrt von Tallinn nach Stockholm bei stürmischer See vor der Südküste Finnlands gesunken.

Die Schuldfrage wurde nie endgültig geklärt. Unstrittig ist, dass die Bugklappe des Schiffs sich auf offener See öffnete und abriss. Unmengen von Wasser strömten schnell und ungehindert ins Autodeck.

Der Prozess um die Entschädigungen zog sich über Jahrzehnte durch die Instanzen. Die Kläger hatten bereits Mitte der 1990er Jahre Klage eingereicht und forderten nun mehr als 40 Millionen Euro. Sie klagten auf sogenannten immateriellen Schaden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort