EuGH-Gutachten Rückschlag für Opfer von Falschimplantaten

Luxemburg · Deutschen Frauen mit fehlerhaften Brustimplantaten der Firma PIP aus Frankreich droht ein Rückschlag vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der zuständige EuGH-Gutachter hält es für zulässig, dass die französische Haftpflichtversicherung für Opfer in Deutschland nicht zahlt. Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten ist kein Urteil. Häufig folgen die EU-Richter aber den Gutachtern. Geklagt hat eine deutsche Patientin, die 2006 fehlerhafte Brustimplantate eingesetzt bekam.

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