Tipps vom Zoll Zoll warnt vor exotischen Reisesouvenirs

Bad Hersfeld/Gießen/Frankfurt · Mitbringsel sollen an schöne Reisen erinnern. Doch nicht alles, was in fernen Ländern erhältlich ist, ist auch in Deutschland erlaubt.

 ARCHIV - 08.03.2019, Brieselang: Ein Motorrad liegt nach einem Unfall neben der Straße. Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle ist rückläufig. Im ersten Halbjahr starben auf den Straßen Nordrhein-Westfalens 29 Motorradfahrer, wie das NRW-Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Foto: Julian Stähle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 08.03.2019, Brieselang: Ein Motorrad liegt nach einem Unfall neben der Straße. Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle ist rückläufig. Im ersten Halbjahr starben auf den Straßen Nordrhein-Westfalens 29 Motorradfahrer, wie das NRW-Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Foto: Julian Stähle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Julian Stähle

Wer in ferne Länder reist, will oft ein ganz besonderes Andenken mit nach Hause bringen. Doch je außergewöhnlicher diese Mitbringsel sind, desto mehr sollte man die Bestimmungen des Zolls kennen. Der hessische Zoll etwa hat schon zahlreiche Andenken aus dem Gepäck oder aus Post- und Frachtsendungen von Urlaubern gefischt, die für Aufsehen sorgten: exklusive Pelzmäntel, Gürtel und Taschen von unter Artenschutz stehenden Tieren, präparierte Alligatorenschädel oder  Flaschen mit in Alkohol eingelegten Kobras und Skorpionen – allesamt verboten. „Viele Urlauber kaufen in fernen Ländern gern ausgefallene Souvenirs. Doch bei der Rückkehr gibt es dann beim Zoll nicht selten ungeahnte Probleme“, berichtet Zollsprecher Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen.

Der Zoll warnt vor der unbedachten Mitnahme von Souvenirs. Denn viele Mitbringsel stehen unter Artenschutz. Im vergangenen Jahr registrierte der deutsche Zoll bei Kontrollen bundesweit 1300 Fälle mit 71 000 konfiszierten Gegenständen. Allein am Frankfurter Flughafen waren es im Vorjahr 20 000 Sicherstellungen, wie das dortige Hauptzollamt mitteilt.

Viele der illegalen Mitbringsel landen schließlich beim Zoll im osthessischen Bad Hersfeld, wo sie aufbewahrt, verwertet oder vernichtet werden. In einer der Asservatenkammern thront ein ausgestopfter Löwe, der vor einem Jahr beschlagnahmt wurde, wie Bender weiß: „Den hat sich ein Jäger von seiner Reise nach Hause schicken lassen. Doch auch auf diesem Weg kontrolliert der Zoll.“

Die Beamten nehmen den Artenschutz sehr ernst, erklärt Bender. Der Zoll leiste einen wichtigen Beitrag. Neben dem Löwen haben die Zöllner in Hessen auch schon einen präparierten Bärenkopf, einen Bussard aus der Ukraine, Accessoires und Kleidungsstücke aus Krokodilleder und einen Sitzhocker aus Elefantenfüßen entdeckt.

Bei den Kontrollen an den großen Flughäfen setzt der Zoll speziell trainierte Artenschutz-Spürhunde ein, um möglichst viele Gepäckstücke in kürzester Zeit effektiv zu kontrollieren. 5600 gefährdete Tier- und rund 30 000 geschützte Pflanzenarten stehen unter Naturschutz, wie Bender aufzählt. Die Einfuhr ist – wenn überhaupt – nur mit Genehmigungen erlaubt, so das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.

Auch wenn die Zahl der Post- und Frachtsendungen bei Urlaubssouvenirs zunimmt – das meiste bringen Urlauber immer noch in Koffern mit. In großen Mengen fischt der Zoll immer wieder Korallen, Muscheln, Schneckengehäuse oder eben auch in Alkohol eingelegte Schlangen und Reptilien heraus.

Doch auch harmlos wirkende Einrichtungsgegenstände wie Vasen, etwa aus Nordafrika, können Probleme beim Zoll mit sich bringen. Schließlich kann es sich um archäologisches Grabgut handeln.

Bei der Einreise werden dann die illegalen Mitbringsel konfisziert. Es drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro, Strafverfahren oder im schlimmsten Fall Haftstrafen, sagt Bender. Die Strafen richten sich nach dem Ausmaß und dem Schutzstatus des Tieres oder der Pflanze. Die Verstöße werden vom Bundesamt für Naturschutz geahndet.

Auch bei Plagiaten ist Vorsicht geboten. Der Kauf und Besitz von Plagiaten ist in Deutschland zwar nicht verboten. Dagegen sei der Handel mit gefälschten Artikeln aber strafbar, erklärt Bender. Bei der Einfuhr solcher Waren aus Nicht-EU-Staaten achte der Zoll darauf, ob nicht eine gewerbliche Absicht erkennbar ist. Geringe Mengen von Imitaten würden geduldet und blieben straffrei.

Bei größeren Mengen wird es jedoch ernst. Insgesamt darf auch die Wertgrenze von 430 Euro nicht überschritten werden, wie der Zoll erklärt. Wer etwa Schmuck oder elektronische Geräte über diesem Wert mitbringt, muss die Waren beim Zoll anmelden. Unterbleibt diese Anmeldung, ist das Schmuggel. Besondere Freigrenzen gibt es für Zigaretten, Tabak und Zigarren oder Alkohol.

 Auch dieses Mitbringsel wurde vom Zoll sichergestellt: ein präparierter Alligator-Schädel.

Auch dieses Mitbringsel wurde vom Zoll sichergestellt: ein präparierter Alligator-Schädel.

Foto: dpa/Hauptzollamt Gießen

Zoll-Sprecher Bender sagt: „Wir gönnen jedem sein Urlaubssouvenir. Aber damit eine böse Überraschung am Zoll ausbleibt, sollte man sich vorab informieren, was man überhaupt mit nach Hause nehmen darf.“ Er empfiehlt auch: „Sammeln Sie Eindrücke, keine Souvenirs.“

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