Cannabis-Legalisierung Kabinett gibt grünes Licht für Gras: Das müssen Sie jetzt wissen

Berlin · Den einen geht es viel zu weit, die anderen kritisieren es als zu restriktiv: Für sein Cannabisgesetz musste Gesundheitsminister Karl Lauterbach schon viel Kritik einstecken. Jetzt hat das Kabinett den Entwurf beschlossen.

 Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit seinen Plänen zur Legalisierung von Cannabis durchgesetzt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit seinen Plänen zur Legalisierung von Cannabis durchgesetzt.

Foto: AP/Markus Schreiber

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Cannabisgesetzes beschlossen. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist es ein „wichtiges Gesetz, welches eine langfristige Wende darstellen wird“. Nun geht der Gesetzentwurf der „kontrollierten Legalisierung“ ins parlamentarische Verfahren. Aber was bedeutet das, was bemängeln Kritiker und wann könnte Kiffen in Deutschland legal werden? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Auf welche Eckpunkte hat sich das Kabinett geeinigt?

Der Entwurf zum Cannabisgesetz sieht vor, dass der Besitz von höchstens 25 Gramm Cannabis für Erwachsene künftig straffrei ist. Volljährige dürfen bis zu drei Cannabispflanzen privat anbauen. Außerdem soll der Eigenanbau in speziellen Vereinigungen erlaubt werden, die maximal 500 Mitglieder umfassen dürfen.

In diesen sogenannten Cannabis-Clubs sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Bis zu 50 Gramm kann ein Mitglied monatlich erwerben, für 18- bis 21-Jährige gilt eine Grenze von 30 Gramm.

Was soll verboten bleiben?

Geschäfte, in denen Cannabis verkauft wird, soll es vorerst nicht geben. Auch gilt ein Werbe- und Sponsoring-Verbot. In einem Abstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot. Auch in den Cannabis-Clubs und in einem Umkreis von bis zu 200 Metern um die Vereinsräume ist es nicht erlaubt, die Droge zu konsumieren.

Wie sollen Jugendliche geschützt werden?

Parallel zum Kabinettsbeschluss hat das Gesundheitsministerium eine Kampagne gestartet, die hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Hauses ausgespielt werden soll. Sie soll sich an junge Erwachsene und Jugendliche richten und vor den Risiken des Cannabiskonsums warnen. „Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem“, erklärte Lauterbach.

Was ist noch nicht geregelt?

Noch festzulegen ist, welche Grenzwerte im Straßenverkehr gelten sollen. Lauterbach betonte am Mittwoch, dass entsprechende Vorgaben auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden sollen. Zuständig dafür ist Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Lauterbach geht davon aus, dass er zeitnah Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen wird. In einem weiteren Entwurf will Lauterbach noch in diesem Jahr gesetzliche Regeln für den Verkauf von Cannabis vorlegen. Er soll zunächst in Modellregionen erprobt werden.

Wie bewerten Lauterbach und die Regierung das Gesetz?

Der Gesundheitsminister erklärte, mit dem Cannabisgesetz setze Deutschland auf die bislang „beste Form der Legalisierung, die versucht wurde“. Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die Legalisierungspläne. Die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte sei gescheitert, sagte er.

Was entgegnen Kritiker?

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die Legalisierung als „absolut verantwortungslos“ und sprach gegenüber unserer Redaktion von einem „Anschlag auf den Jugend- und Gesundheitsschutz in Deutschland“. Kritik erntete Lauterbach auch aus den Reihen der SPD. „Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote dem NDR.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Stimmen, denen die Legalisierung nicht weit genug geht. Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, forderte etwa erneut eine Freigabe ohne Besitzobergrenze. „Mit einer Vielzahl an kleinteiligen Regularien ist der aktuelle Gesetzentwurf ein echtes Bürokratiemonster, das sich kaum kontrollieren lässt und die ohnehin schon überlastete Justiz weiter an ihre Grenzen bringen würden“, sagte Lütke unserer Redaktion.

Was muss noch passieren, bis das Gesetz in Kraft treten kann?

Nach der Sommerpause kommt der Gesetzesentwurf in den Bundestag, wo er beraten und beschlossen werden kann. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, könne die Länderkammer das Gesetz auch nicht stoppen, betonte Lauterbach. Laut Bundesgesundheitsministerium könnte das Cannabis-Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten. Geplant ist dann, das Gesetz nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen hin zu evaluieren.

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