Bundesliga-Karte kann den Job kosten
Mainz. Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann den Job kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Danach gilt dies jedenfalls, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich. Das Gericht wies mit dem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab
Mainz. Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann den Job kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Danach gilt dies jedenfalls, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich. Das Gericht wies mit dem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab. Dieser hatte von einer Personalvermittlung eine Karte für ein Bundesligaspiel im Wert von 250 Euro erhalten. dpa