Britin darf sich Eizellen ihrer toten Tochter nicht einsetzen lassen

London · Eine Britin wollte mit Hilfe der Eizellen ihrer toten Tochter ein Enkelkind selbst zu Welt bringen. Diesen Plan hat jetzt das höchste Gericht des Landes durchkreuzt. Die 59-Jährige argumentierte, ihre krebskranke Tochter habe sich sehnlich Kinder gewünscht und habe sie gebeten, diese stellvertretend auszutragen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte verboten, die Eizellen herauszugeben. Die Tochter habe das vor ihrem Tod im Jahr 2011 nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt.

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