Umfrage in Saarbrücken Bluttat von Freudenberg – Was Mehrheit zur Strafmündigkeit sagt

Saarbrücken · In einer SZ-Umfrage gab es Stimmen, die bei Tötungsdelikten härtere Maßnahmen für Kinder als Jugendpsychiatrie befürworten. Doch wie sieht es beim Alter für Strafmündigkeit aus?

Das Tötungsdelikt an einer Zwölfjährigen hat eine bundesweite Debatte über das Mindestalter für Strafmündigkeit ausgelöst. Trotz der brutalen Bluttat von Freudenberg mit mutmaßlich 75 Messerstichen können die 12 und 13 Jahre alten Täterinnen rechtlich nicht belangt werden.

Umfrage zu Strafmündigkeit in Saarbrücken: Kann man 12-Jährigen heute mehr zutrauen?

Wir haben Passanten in Saarbrücken gefragt, ob sie die Grenze für die Strafmündigkeit bei 14 Jahren für zeitgemäß halten. Nach geltendem Recht kann man unter 14 Jahren in der Europäischen Union (EU) nicht strafrechtlich verurteilt werden, außerhalb der EU gelten zum Teil ganz andere Regeln.

Alfred Boes ist für die Strafmündigkeit ab zwölf Jahren: „Die Kinder sollten ab dem zwölften Lebensjahr strafmündig sein. Sie wollen in dem Alter alles wissen und alles können. Generell glaube ich, dass sie in dem Alter reif genug sind, um sich über die Konsequenzen ihres Tuns im Klaren zu sein“, meint der 67-jährige Rentner. Der Saarbrücker glaubt, dass sich die Grenze der Einsichtsfähigkeit nach unten verschoben hat. Zwölfjährigen könne man heute mehr zutrauen, als zu der Zeit, als die Bestimmungen erlassen wurden.

„Straffällige Kinder unter 14 Jahren brauchen psychologische Betreuung und kein Gefängnis“

Sandra Schneider ist anderer Meinung: „Es ist wichtig, dass die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren in Kraft tritt. Wenn man früher mit der Strafmündigkeit beginnt, verbaut man den Kindern die Zukunft. So ist die kriminelle Laufbahn programmiert. Kinder unter 14 Jahren, die eine solch schwere Tat begehen, gehören in eine psychiatrische Anstalt, damit ihnen geholfen werden kann“, sagt die 36-jährige Informatikerin aus Riegelsberg.

 Sandra Schneider

Sandra Schneider

Foto: BeckerBredel

Peter Wallig stimmt ihr zu: „Es ist wichtig, dass die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren erfolgt. Wenn Kinder unter 14 Jahren eine Straftat begehen, brauchen sie psychologische Betreuung und kein Gefängnis. Unter 14 Jahren ist die psychologische Reife noch lange nicht gegeben. Ich bin der Meinung, dass 14 die absolute Schmerzgrenze ist. Alles andere ist viel zu früh“, meint der 72-jährige Selbstständige.

Nicht strafmündige Kinder: Eltern zur Rechenschaft ziehen?

Muhamed Zeneli ist ähnlicher Meinung: „Es gibt Grenzfälle, aber unter 14 Jahren sollte kein Kind als strafmündig gelten. Das Gehirn ist in diesem Alter noch gar nicht ausgereift, um diverse Dinge zu verstehen. Um die Strafmündigkeit eines Kindes unter 14 Jahren festzustellen, müsste ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Vor allem sollte in solchen Fällen das Elternhaus näher untersucht werden. Bestrafen sollte man die Eltern aber nicht, da diese eigenständige Personen sind und man sie nicht für die Fehler des Kindes bestrafen sollte“ sagt der 24-jährige Student aus Saarbrücken.

Ingrid Mildenberger hält die Strafmündigkeit ab 14 Jahren für angebracht: „Das Kinder mit zwölf Jahren noch als strafunmündig gelten, finde ich gut. Jedoch sollten die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Bei besonders schlimmen Taten, wie beispielsweise Mord, sollte ein psychologisches Gutachten erstellt werden, um die geistige Reife festzustellen. Wenn das Gutachten so ausfällt, dass die geistige Reife überdurchschnittlich ist, sollte auch ein zwölfjähriges Kind zur Rechenschaft gezogen werden“, meint die 70-jährige Rentnerin aus Saarbrücken.

Benluca Hoffmann sagt: „Dass die Strafmündigkeit ab 14 Jahren besteht, finde ich gut. Je nach Fall sollte die Strafmündigkeit auch schon früher in Kraft treten. Straftat ist Straftat. Kinder, die eine solch schlimme Tat begehen, wie im Fall Luise, sollten härter bestraft werden“, sagt der 19-jährige Student aus Saarbrücken.

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