Unfallfotos Bis zu zwei Jahre Haft für Gaffer-Bilder

Karlsruhe · Bundesrat will derzeit drohende Strafen noch verschärfen. Unfalltote und deren Angehörige sollen besser geschützt werden.

Die Bilder nach schweren Autounfällen sind oft schrecklich: Zwischen Trümmern liegen Schwerstverletzte, und Erst­retter versuchen zu helfen, wo vielleicht schon nicht mehr zu helfen ist. Besonders schrecklich für Rettungskräfte und Angehörige sind aber Gaffer, die mit Handyaufnahmen ihre Sensationsgier bedienen und später Videos oder Fotos von Unfalltoten in soziale Netzwerke stellen. Sie sollen nach einer Gesetzesinitiative des Bundesrats dafür bis zu zwei Jahre ins Gefängnis.

Dass Schaulustige bei Verkehrsunfällen für die bessere Sicht auf Verletzte oder Tote langsam fahren oder gar stehen bleiben und damit Staus verursachen, ist Alltag auf deutschen Straßen. 2,6 Millionen Verkehrsunfälle gab es 2017, viele davon so schwer, dass 388 000 Menschen verletzt und knapp 3200 getötet wurden. Doch die bereits drastischen Strafen für das Gaffen haben sich bei den Autofahrern offenbar noch nicht herumgesprochen: Schaulustige, die Rettungsgassen versperren oder am Unfallort umherlaufen und damit Rettungskräfte behindern, droht mit dem im Mai 2017 eingeführten Paragrafen 323c Strafgesetzbuch bis zu einem Jahr Haft. Zudem wird das Fotografieren beim Gaffen etwa aus dem Auto heraus auch ohne Behinderung von Rettungskräften seit Ende 2017 mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro bestraft. Auch das Handy kann eingezogen werden. Bei Benutzung des Handys am Steuer erwarten Gaffer noch ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geht dies noch nicht weit genug. Sie wollen erreichen, dass Gaffer, die Fotos von Toten ins Netz stellen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Im Mittelpunkt der Gesetzesinitiative steht eine Ergänzung des Paragrafen 201a zur „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Dieser Norm zufolge kann bereits mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt“. Das Gesetz soll nach dem Willen der Länder auch auf Abbildungen von Toten erweitert werden. Zudem soll bereits der Versuch bestraft werden, „bloßstellende“ Bilder zu machen.

Verkehrsexperten raten nun, die Gaffer mit den eigenen Waffen zu schlagen: Die Polizei könnte an Unfallorten Kameras aufstellen, Gaffer filmen und deren Autokennzeichen später auswerten.

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