Urteil BGH begrenzt Haftung für Unwetterschäden

Karlsruhe · Sorgen Baumwurzeln in der Kanalisation für Überflutungen, haften Grundstückeigentümer für Schäden ihrer Nachbarn nur in engen Grenzen. Der Bundesgerichtshof klärte gestern, in welchem Umfang Eigentümer kontrollieren müssen, ob Wurzeln Rohre beschädigt haben.

Geklagt hatte eine Frau aus Niedersachsen, deren Keller überflutet worden war. Wurzeln hatten den Kanal von einem kommunalen Grundstück aus verstopft. Dass die Klägerin ihr Haus nicht gesichert hatte, schließt eine Haftung der Gemeinde laut BGH nicht aus.

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