Beschimpfung im Chat – Schüler vom Unterricht ausgeschlossen

Stuttgart · Nach üblen Beschimpfungen einer Schulleiterin ist ein Junge 15 Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden - zu Recht, wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschied. Der 14-Jährige hatte die Leiterin seiner Schule im Kreis Ludwigsburg in der Whatsapp-Chatgruppe der Klasse vulgär beschimpft.

Zudem soll er sich einem Mitschüler gegenüber abschätzig über die Frau geäußert haben. Klassenkameraden berichteten der Schulleiterin von den Äußerungen. Bei den Pöbeleien handelte es sich laut Gericht um "schweres und wiederholtes Fehlverhalten, das zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schulleiterin sowie zu einer schweren Störung des schulischen Friedens" geführt habe.

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