Berliner Gericht: Privates Abschleppen darf 220 Euro kosten

Berlin. Wer sein Auto unerlaubt länger als eine Stunde auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellt, muss mit hohen Kosten rechnen. Der Inhaber des Geschäftes darf rund 220 Euro verlangen, bevor eine von ihm beauftragte Abschleppfirma den Standort des Autos bekanntgibt. Das entschied das Berliner Kammergericht

Berlin. Wer sein Auto unerlaubt länger als eine Stunde auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellt, muss mit hohen Kosten rechnen. Der Inhaber des Geschäftes darf rund 220 Euro verlangen, bevor eine von ihm beauftragte Abschleppfirma den Standort des Autos bekanntgibt. Das entschied das Berliner Kammergericht. Die Autobesitzerin hatte geklagt, weil der Betrag im Vergleich zu Abschleppkosten der Polizei ihrer Meinung nach deutlich überhöht und das Zurückhalten des Autos nicht gerechtfertigt sei. Die Richter sahen das anders. Der Grundstücksbesitzer dürfe neben reinen Abschleppkosten auch die Suche nach einem Fahrer oder die Beweissicherung bei seinen Forderungen berücksichtigen, urteilte das Gericht. dpa

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