Berlin haftet für Sturz einer Seniorin auf desolatem Gehweg

Karlsruhe. Berlin muss einer gestürzten Seniorin Schmerzensgeld zahlen, weil diese in einem löchrigen Gehweg im Ostteil der Stadt hängen blieb und sich schwer verletzte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: BGH III ZR 240/11), dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb haftet

Karlsruhe. Berlin muss einer gestürzten Seniorin Schmerzensgeld zahlen, weil diese in einem löchrigen Gehweg im Ostteil der Stadt hängen blieb und sich schwer verletzte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: BGH III ZR 240/11), dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb haftet. Das Argument der Behörden, angesichts der vielen tiefen Löcher hätte jeder Fußgänger die Stolpergefahr erkennen müssen, ließ der BGH nicht gelten. Da sich der gesamte Weg in "desolatem Zustand" befand, hätten die Fußgänger nicht ausweichen können.Bereits das Landgericht hatte der Seniorin Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Berlin ging aber durch alle Instanzen und muss nun die Gerichtskosten tragen. dapd

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