Bei Rail & Fly haftet der Reiseveranstalter für Verspätungen
Karlsruhe. Wenn Reisende mit einem Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte wegen Verspätungen der Bahn ihr Flugzeug verpassen, muss das Reiseunternehmen zahlen. Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) gestern die Rechte von Kunden sogenannter Rail&Fly-Angebote (Az.: Xa ZR 46/10)
Karlsruhe. Wenn Reisende mit einem Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte wegen Verspätungen der Bahn ihr Flugzeug verpassen, muss das Reiseunternehmen zahlen. Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) gestern die Rechte von Kunden sogenannter Rail&Fly-Angebote (Az.: Xa ZR 46/10). Im konkreten Fall hatte ein Paar für eine Urlaubsreise in der Dominikanischen Republik ein Kombi-Ticket gekauft. Da ihr Zug mehr als zweieinhalb Stunden Verspätung hatte, erreichten sie den Flughafen jedoch erst eine halbe Stunde, nachdem das Flugzeug gestartet war. Die durch das nötige Umbuchen entstandenen Kosten von rund 1000 Euro wollte der Reiseveranstalter nicht übernehmen. dpa