Bei Rail & Fly haftet der Reiseveranstalter für Verspätungen

Karlsruhe. Wenn Reisende mit einem Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte wegen Verspätungen der Bahn ihr Flugzeug verpassen, muss das Reiseunternehmen zahlen. Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) gestern die Rechte von Kunden sogenannter Rail&Fly-Angebote (Az.: Xa ZR 46/10)

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