Tod eines Erntehelfer Bauer muss nach Tod von Erntehelfer 8000 Euro zahlen

Freiburg · Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg ist das Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingestellt worden. Eine Schuld des 48 Jahre alten Landwirts habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg gestern. Der Bauer, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8000 Euro bezahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.

Dem Landwirt war vorgeworfen worden, seinen Bediensteten im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen und dabei zur Eile angetrieben zu haben. Er habe nichts zu trinken bereitgestellt. Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen, obwohl er zuvor laut Staatsanwalt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte. Der Landwirt saß auf dem Traktor. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. An dem Tag waren der Anklage zufolge im Schatten 31 Grad gemessen worden, es habe Windstille geherrscht. Der Landwirt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Witwe des Erntehelfers war in dem Prozess Nebenklägerin. Mit der Einstellung des Verfahrens erklärte sich der Landwirt, wie die anderen Prozessbeteiligten auch, am Freitag einverstanden.

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