Auch Kachelmanns Ex-Freundin geht in Revision

Mannheim. Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die als Nebenklägerin auftretende Ex-Freundin Revision gegen den Freispruch von Wettermoderator Jörg Kachelmann (Foto: dapd) eingelegt. Das hat das Landgericht Mannheim gestern mitgeteilt. Eine Bestätigung war vom Rechtsanwalt der Frau nicht zu erhalten

Mannheim. Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die als Nebenklägerin auftretende Ex-Freundin Revision gegen den Freispruch von Wettermoderator Jörg Kachelmann (Foto: dapd) eingelegt. Das hat das Landgericht Mannheim gestern mitgeteilt. Eine Bestätigung war vom Rechtsanwalt der Frau nicht zu erhalten. Eine Mitarbeiterin von Rechtsanwalt Thomas Franz teilte gestern lediglich mit, dass man keinerlei Erklärungen abgebe.Kachelmann war vor rund einer Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Frau hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Gegen Strafurteile der Landgerichte ist nur Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe möglich. Anders als bei Berufungsverfahren gibt es keine komplette Neuverhandlung vor dem BGH, vielmehr wird dort das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.

Die schriftlichen Urteilsgründe der Strafkammer des Landgerichts Mannheim sollen voraussichtlich in drei Monaten vorliegen. Danach haben die Staatsanwaltschaft Mannheim und der Anwalt der Nebenklägerin einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. dapd

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