Atombetreiber muss nach Selbstmord Entschädigung zahlen

Fukushima · Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte den Reaktorbetreiber Tepco gestern zur Zahlung von umgerechnet 356 000 Euro an die Hinterbliebenen. Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im AKW Fukushima Daiichi zu einem Super-Gau geführt hatte, musste die Frau aus ihrem rund 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben. Tepco gab zwar zu, dass der Gau eine schwere Belastung für das Opfer darstellte. Es könnten aber auch andere Faktoren zu ihrem Selbstmord beigetragen haben. Anwälte messen dem Urteil große Bedeutung für zukünftige Entschädigungsprozesse bei.

Noch immer leben etwa 125 000 Bewohner Fukushimas in provisorischen Behelfsunterkünften.

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