Arzt soll schwerkranken Mann zu lange am Leben gehalten haben

München · Für die lange künstliche Ernährung seines unheilbar kranken und dementen Vaters bekommt ein Sohn vom Arzt nachträglich keinen Schadenersatz. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Mannes ab. Der Sohn hatte Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150 000 Euro geltend gemacht: Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden nur verlängert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort