Arzt soll schwerkranken Mann zu lange am Leben gehalten haben
München · Für die lange künstliche Ernährung seines unheilbar kranken und dementen Vaters bekommt ein Sohn vom Arzt nachträglich keinen Schadenersatz. Das Landgericht München I wies gestern die Klage des Mannes ab. Der Sohn hatte Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150 000 Euro geltend gemacht: Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden nur verlängert.
Der Vater war von 2006 an über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 2011 sei das nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, argumentierte der Sohn. Das Gericht hatte aber bereits in der mündlichen Verhandlung das Versäumnis des Arztes lediglich darin gesehen, dass er nicht den Sohn und vor allem den Betreuer zum Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen bei dem Patienten gebeten hatte.