Saufen, bis der Flieger kommtUrteil: Nach Flugausfall muss Airline Champagner zahlen
(faa/dpa) Wenn der Flieger nicht abhebt, verleiht Champagner Flügel: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf müssen Passagiere bei Flugausfällen nicht auf dem Trockenen sitzen. Sie haben im Falle einer Annullierung demnach nicht nur Anspruch auf ein gutes Essen, sondern auch auf einen guten Schampus.