Oberlandesgericht FrankfurtFrau darf Kind von Leihmutter adoptieren
Eine Mutter darf nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ihr von einer ausländischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren. Die Inanspruchnahme einer in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft im Ausland stelle keine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung dar, die eine Adoption erschweren würde, so die Richter (AZ: 1 UF 71/18).