Geringe Geldstrafe für nordhessische Schulverweigerer
Kassel. Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, müssen zwei Eheleute aus Nordhessen 120 Euro zahlen. Das Kasseler Landgericht verurteilte einen 48-Jährigen und seine fünf Jahre jüngere Frau gestern zu 60 Tagessätzen von