Wegen fünf Euro nach Karlsruhe - 200 Euro Missbrauchsgebühr
Karlsruhe. Wegen eines Fünf-Euro-Strafzettels zog ein Falschparker bis vor das höchste deutsche Gericht - nun hat das Bundesverfassungsgericht noch 200 Euro Missbrauchsgebühr draufgesattelt. Der Mann habe nicht vorgetragen, worin eine Verletzung