Anwälte von Kevins Ziehvater gehen von Körperverletzung aus

Bremen. Im Prozess um den Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen haben die Verteidiger des angeklagten Ziehvaters (43) kein konkretes Strafmaß gefordert. Anwalt Thomas Becker ging gestern in seinem Plädoyer vor dem Bremer Landgericht von "Körperverletzung, maximal Körperverletzung mit Todesfolge" aus

Bremen. Im Prozess um den Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen haben die Verteidiger des angeklagten Ziehvaters (43) kein konkretes Strafmaß gefordert. Anwalt Thomas Becker ging gestern in seinem Plädoyer vor dem Bremer Landgericht von "Körperverletzung, maximal Körperverletzung mit Todesfolge" aus. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die Absicht gehabt habe, Kevin zu töten. Zum ersten Mal äußerte sich der Angeklagte. Er sei "erschüttert über die Katastrophe." Er finde "nicht die richtigen Worte", um seine Fassungslosigkeit und Betroffenheit auszudrücken, sagte er in seinem Schlusswort. ddp

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