50-Jähriger ließ behinderte Schwester verhungern

Tübingen. Ein 50-Jähriger aus Lichtenstein (Baden-Württemberg) hat seine pflegebedürftige Schwester verhungern und verdursten lassen. Der Angeklagtebeteuert, er habe alles versucht, um so gut wie möglich für seine Schwester da zu sein. Das Landgericht Tübingen muss nun entscheiden, ob sich der Mann strafbar gemacht hat. Die Anklage lautet auf Totschlag durch Unterlassen. Am 7

Tübingen. Ein 50-Jähriger aus Lichtenstein (Baden-Württemberg) hat seine pflegebedürftige Schwester verhungern und verdursten lassen. Der Angeklagtebeteuert, er habe alles versucht, um so gut wie möglich für seine Schwester da zu sein. Das Landgericht Tübingen muss nun entscheiden, ob sich der Mann strafbar gemacht hat. Die Anklage lautet auf Totschlag durch Unterlassen. Am 7. März 2009 entdeckten die Ermittler in der Wohnung der 47-Jährigen den bis auf das Skelett abgemargerten Leichnahm der geistig behinderten Frau.Weder um die Ernährung, noch um die Hygiene seiner Schwester habe er sich ausreichend gekümmert, warf der Staatsanwalt dem Bruder vor. Dieser gab an, die Pflege seiner Schwester habe ihn bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gebracht. Er habe versucht, seine Schwester in ein Heim zu bringen. Aber immer, wenn ein Platz frei wurde, hätte sie sich geweigert, dort einzuziehen. Ohne Zwang habe seine Schwester kaum noch gegessen oder getrunken. Das Urteil soll Dienstag verkündet werden. dpa

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