4500 Euro Strafe Jäger erschießt Hündinnen vor den Augen der Besitzerin

Augsburg · Ein Jäger ist zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden, weil er zwei Hunde getötet hatte. Die Mischlingshündinnen „Leni“ und „Maja“ hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause.

Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen. Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Besitzerin der Tiere musste den grausamen Tod ihrer Hündinnen mit ansehen.

Im strafrechtlichen Sinn gelten Haustiere weiterhin als Sachen – daher ging es in dem Prozess um Sachbeschädigung.

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