45 500 Euro Schmerzensgeld nach Tod eines Babys

Ansbach · Nach einem Behandlungsfehler mit tödlichen Folgen für einen Säugling haben sich die Eltern und eine Nürnberger Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Klinik zahlt den Eltern 45 500 Euro Schmerzensgeld , wie das Landgericht Ansbach mitteilte.

Der sieben Woche alte Säugling starb im Jahr 2011. Das Baby war mit Bauchschmerzen und Durchfall in die Klinik gekommen. Dort verschlimmerte sich der Zustand des Kindes soweit, dass das Baby starb.

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