20000 Euro Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler

Frankfurt. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen muss einer Frau wegen eines über Jahre andauernden Behandlungsfehlers 20000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt korrigierte damit in einem am Dienstag verkündeten Urteil eine Entscheidung aus vorangegangener Instanz. Das Landgericht Gießen hatte die Klage der Frau damals abgewiesen

Frankfurt. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen muss einer Frau wegen eines über Jahre andauernden Behandlungsfehlers 20000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt korrigierte damit in einem am Dienstag verkündeten Urteil eine Entscheidung aus vorangegangener Instanz. Das Landgericht Gießen hatte die Klage der Frau damals abgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin durch zu viele Medikamente von 1979 bis 1980 und in der Folge bis 1984 körperliche Schäden erlitten habe. Ein Diagnosefehler könne den Ärzten nicht vorgeworfen werden. Die Frau hatte 50000 Euro und eine monatliche Rente von 1000 Euro gefordert. ddp

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