200 000 Euro für eine Tracht Prügel

Hildesheim. Erfolg für Ernst August Prinz von Hannover: Zehn Jahre nach seinem Angriff auf einen Diskobesitzer in Kenia hat das Hildesheimer Landgericht die Geldstrafe für den Adligen reduziert. Der Mann von Caroline von Monaco muss für die Attacke nun nur noch 200 000 Euro Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung zahlen, urteilten gestern die Richter

Hildesheim. Erfolg für Ernst August Prinz von Hannover: Zehn Jahre nach seinem Angriff auf einen Diskobesitzer in Kenia hat das Hildesheimer Landgericht die Geldstrafe für den Adligen reduziert. Der Mann von Caroline von Monaco muss für die Attacke nun nur noch 200 000 Euro Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung zahlen, urteilten gestern die Richter.

2004 war Ernst August noch zu 445 000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Prinz hatte das Verfahren angestrengt, weil er unzufrieden mit dem vorherigen Richterspruch gewesen war. Ernst August war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Die Kosten der Verhandlung müssen je zur Hälfte die Staatskasse und das Opfer tragen. Beide hatten nicht ihr Ziel erreicht, den Adligen wegen gefährlicher statt wegen einfacher Körperverletzung verurteilen zu lassen.

Als nunmehr viertes Gericht hatte das Hildesheimer Landgericht 26 Tage lang zu klären versucht, wie hart der 56-Jährige zugeschlagen hatte. Auch Prinzessin Caroline hatte für ihren Mann als Zeugin ausgesagt.

Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht vollständig möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er den Diskobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, sagte der Richter. Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten.

Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren.

"Es gibt keinen richtigen Sieger", sagte Richter Schlüter. Er erläuterte, entscheidend als Vergleich sei nicht das Urteil des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004, sondern das erste Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2001 gewesen. Damals wurde der Adlige zu rund 255 000 Euro (500 000 D-Mark) Strafe verurteilt.

Scharf rügte der Richter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht selbst die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?" Direkt nach der Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung hat die Verteidigung von Ernst August Revision angekündigt. Das Gericht habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte der Anwalt des Welfenprinzen, Hans Wolfgang Euler. dpa

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