18 Katzen in Mietwohnung sind Grund für Kündigung

Augsburg · 18 Katzen in einer 100 Quadratmeter großen Mietwohnung rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und gab einem Vermieter Recht. Dieser hatte den Mietern beim Einzug erlaubt, eine Katze zu halten.

Doch stattdessen lebten sie mit sieben erwachsenen und elf jungen Tieren zusammen. Laut Eigentümer beschwerten sich andere Bewohner über den Gestank des Katzenurins. Die Mieter bestritten zwar, dass es wegen der Tiere stinke. Die Richter meinten jedoch: Es komme nicht auf die Geruchsbelästigung an. Selbst sieben erwachsene Katzen seinen eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort