Neues Infektionsschutzgesetz „Vollständig geimpft“ – für viele hat sich der Corona-Impfstatus geändert

Ab dem 1. Oktober ändert sich für viele Menschen der Impfstatus. Dann gelten neue Bedingungen, wer als „vollständig“ gegen das Coronavirus geimpft gilt. Was Sie jetzt tun sollten.

„Vollständig geimpft“ – für viele hat sich der Corona-Impfstatus geändert​
Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Für Tausende Menschen ändert sich ab dem 1. Oktober der Impfstatus. Dann gelten sie nicht mehr als „vollständig geimpft“. Das geht aus dem Infektionsschutzgesetz hervor, das an diesem Tag in Kraft tritt.

Bislang galten Menschen ab „vollständig geimpft“, wenn sie mindestens zwei Impfungen gegen das Coronavirus hatten oder eine Impfung und eine nachgewiesene Infektion mit Sars-Cov-2.

„Vollständig geimpft“: Diese Regeln gelten ab Oktober

Ab dem 1. Oktober gilt jemand als „vollständig geimpft“, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein) ODER
  • zwei Einzelimpfungen PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
  • zwei Einzelimpfungen PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
  • zwei Einzelimpfungen PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Wer bislang also nur eine Einzelimpfung hatte, der muss sich nach dem neuen Infektionsschutzgesetz noch zweimal impfen lassen. Es sei denn, die Person kann eine überstandene Sars-Cov-2-Infektion. Dann reicht eine zusätzliche Impfung.

Was im Einzelfall für Sie zutrifft, besprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt.

Corona-Auffrischungsimpfung: Was empfiehlt die Stiko?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht sich bei Covid-19-Auffrischimpfungen für den bevorzugten Einsatz der neuen, an die Omikron-Variante angepassten Präparate aus. Personen zwischen 12 und 30 Jahren sollten den Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty) verwenden, für Menschen, die älter als 30 Jahre sind, können sowohl der Impfstoff von Biontech/Pfizer als auch das Vakzin von Moderna (Spikevax) verwendet werden.

Zur Viertimpfung wird aber nach wie vor nur bestimmten Gruppen wie Menschen ab 60 Jahren geraten, wie aus einer Stiko-Mitteilung vom Dienstag zu einem Beschlussentwurf hervorgeht. Es handelt sich noch nicht um eine finale Empfehlung.

Was ist zu tun, wenn die App meldet, dass das digitale Impfzertifikat in 28 Tagen nicht mehr gültig ist?

Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) ist es nur die technische Gültigkeit, die nach 365 Tagen ausläuft. Fällig ist dann keine neue Impfung, sondern ein neues Zertifikat.

Das kann man sich mittlerweile mit wenigen Handgriffen in der jeweiligen App ausstellen lassen. Bei der Corona-Warn-App steht diese Funktion mit dem Update auf die Version 2.23 zur Verfügung.

Auf die allzu lange Bank sollte man das Verlängern des Zertifikates aber nicht schieben. Nach Angaben der Bundesregierung bleiben nach dessen Ablauf 90 Tage Zeit, um es sich in der Corona-Warn-App neu ausstellen zu lassen. Auch in der CovPass-App ist es nun mit dem Update auf die Version 1.26 möglich, Covid-Impfzertifikate selbst zu verlängern.

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