Leserbrief Raser-Urteil, Kommentar Hagen Strauss Wir können das nicht beurteilen

Raser-Urteil, Kommentar

Wenn Laien – Hagen Strauß – Entscheidungen höchster Gerichte kritisieren, bin ich amüsiert. Ich hätte die Verurteilung der Raser als Mörder begrüßt. Aber waren der dpa, der SZ, Ihnen, mir jede Einzelheit des Falles bekannt? Was folgt? Der Schadenverursacher kann zivilrechtlich belangt werden, auch für Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung der Angehörigen, falls sie einen Schockschaden geltend machen. Wer früher aus der Haft entlassen wird, kann früher Schadensregulierung betreiben. Das macht zwar das Unfallopfer nicht mehr lebendig. Aber ebensowenig die lebenslange Haft des Schädigers.

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