Wie teuer wird Merkels atomare Kehrtwende?

Karlsruhe · Es geht um enttäuschtes Vertrauen, geheime Verhandlungen und Milliardenforderungen an den deutschen Fiskus: Knapp sechs Jahre nach dem Schock von Fukushima urteilt das Bundesverfassungsgericht heute über die Kehrtwende in der deutschen Atompolitik. Neben Vattenfall klagen die beiden Essener Energie-Konzerne Eon und RWE. Der vierte große Versorger EnBW klagt nicht mit, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist.

Die drei Strom-Riesen streiten vor Gericht für die Feststellung, dass die atompolitische Umkehr der Bundesregierung einer Enteignung gleichkommt - für die sie nie entschädigt wurden. Nach dem Atomunglück von Fukushima im März 2011 hatte die schwarz-gelbe Koalition eine erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Nuklearmeiler rückgängig gemacht. Acht der Anlagen mussten sofort vom Netz und durften auch nicht mehr hochgefahren werden. Alle anderen Betriebsgenehmigungen erlöschen bis spätestens 2022 in festen Fristen.

Für ihre dadurch bedingten wirtschaftlichen Einbußen fordern die Großversorger Schadenersatz. Eine Gesamtsumme haben die Konzerne nie offen genannt. Verlässt man sich auf einzelne Schadensangaben und Branchen-Informationen, dürfte es um rund 19 Milliarden Euro gehen. Das Karlsruher Urteil wollen die Kläger als Grundlage für weitere Prozesse nutzen.

Erwartet wird ein sehr umfangreiches und komplexes Urteil. Scheitern die Energie-Riesen nicht auf ganzer Linie, wird es sehr darauf ankommen, wie der Erste Senat unter Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof die Vorgänge im Detail bewertet. Es geht um eine ganze Reihe von Einzelpunkten - und es ist gut möglich, dass die Richter an der einen Stelle Grundrechte verletzt sehen und an anderer nicht.

Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob vorgezogene Abschalt-Termine und gekürzte Reststrom-Mengen eine Enteignung darstellen können. Die Anlagen gehören ja weiter den Betreibern, verlieren ohne Genehmigung aber ihren Wert. Die Konzerne argumentieren, sie hätten im Vertrauen in die schwarz-gelbe Politik noch einmal investiert. Hatte die Bundesregierung doch im Herbst 2010 den von Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg bis mindestens 2036 gestreckt. Andererseits hatten die Energie-Konzerne den rot-grünen "Atomkonsens" selbst mitgetragen.

Noch komplizierter ist die Sache für Vattenfall: Ob sich ein schwedischer Staatskonzern überhaupt auf deutsche Grundrechte berufen kann, ist ungeklärt. Daher versucht das Unternehmen, vor einem Schiedsgericht in Washington 4,7 Milliarden Euro Entschädigung von der Bundesregierung zu erstreiten.

Welche Forderungen sich aus dem Karlsruher Urteil am Ende ableiten lassen, ist kaum vorherzusagen. Denn parallel zu dem Karlsruher Verfahren wurden in Berlin die Weichen gestellt für einen Pakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten. Der von Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass der Staat den Versorgern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt. Dieses Entgegenkommen sollte eigentlich damit belohnt werden, dass alle Klagen fallen gelassen werden. Aber noch ist der Deal nicht unter Dach und Fach. Ein Erfolg vor dem Verfassungsgericht würde in jedem Fall die Verhandlungsposition der Großversorger stärken.

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