Neuer Prozess Verbot der Werbung für Abtreibung vor Gericht

Berlin/Gießen · Dürfen Ärzte Abtreibung als normale Dienstleistung auf ihrer Homepage angeben? Derzeit verbietet dies der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Union und AfD finden das richtig; SPD, Grüne und Linke wollen den Paragrafen streichen.

 Die Ärztin Kristina Hänel hat eine bundesweite Debatte ausgelöst.  

Die Ärztin Kristina Hänel hat eine bundesweite Debatte ausgelöst.  

Foto: dpa/Boris Roessler

Eine Einigung scheint nicht in Sicht.

Die Debatte begann im vergangenen Herbst: Damals verurteilte das Amtsgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe. Die Richter beriefen sich dabei auf Paragraf 219a im Strafgesetzbuch, der das „Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus verbietet oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Hänel ging in die Berufung, der Termin ist am Freitag.

Unmittelbar nach der Verurteilung Hänels kündigten Grüne, Linke und SPD an, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Binnen weniger Wochen legten die Fraktionen Gesetzentwürfe vor, die eine Streichung des Paragrafen vorsahen. Das derzeit geltende Gesetz sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es. Frauen könnten sich nicht umfassend informieren, und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, würden kriminalisiert, wenn sie auf ihrer Homepage darauf hinwiesen. Die FDP will den Paragrafen zwar nicht abschaffen, aber ändern. Sie erarbeitete ebenfalls einen Antrag. Union und AfD wollen das Werbeverbot beibehalten.

Die unterschiedliche Haltung von SPD und Union sorgte für den ersten Krach in der großen Koalition – noch vor dem Streit um die Flüchtlingspolitik. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, stellte die SPD ihren Gesetzesvorschlag nicht zur Abstimmung. Stattdessen einigte man sich darauf, dass das Justizministerium einen neuen Vorschlag erarbeitet.

Inzwischen gibt es Gespräche der Fraktionsvertreter mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), um die Möglichkeiten eines Kompromisses auszuloten – bislang ohne Ergebnis. Sollte es bis zum Herbst zu keiner Einigung kommen, will die SPD einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen und sich eigene Mehrheiten suchen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass die Regierung die Bayern-Wahl abwarten will.

Die Kirchen sind für die Beibehaltung des Paragrafen. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus ihrer Sicht nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen, betonen sie. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland in den meisten Fällen verboten, doch sie bleiben unter bestimmten Bedingungen straffrei. Dazu gehört, dass der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird und dass die Schwangere sich vorher beraten lässt.

Schon jetzt scheint klar, dass ein Vorschlag, den der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, einbrachte, der SPD nicht ausreicht: Demnach soll der Staat dafür sorgen, dass die Beratungsstellen vollständige Listen aller Ärzte erhalten, die einen Abbruch durchführen. Dafür sei eine Änderung des Paragrafen 219a nicht notwendig.

Unterdessen hatte die Linke vor der Sommerpause angekündigt, was Gegner einer Gesetzesänderung schon seit Beginn der Debatte vermuten: Sie will das gesamte, in den 1990er-Jahren mühsam erreichte Paket zur Regelung von Abtreibungen wieder aufschnüren und auf eine Legalisierung drängen.

In Gießen wird es bei dem Gerichtstermin am Freitag nur um Paragraf 219a gehen. Schon jetzt ist aber klar, dass sich dabei auch entschiedene Abtreibungsgegner und Befürworter einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gegenüberstehen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort