Wasserdichte Regelungen fehlen
Freier EintrittWasserdichte Regelungen fehlenZum Artikel "Behinderten-Helfer müssen blechen" (12. Mai) Eine Pflicht, Behinderte oder Betreuer kostenlos einzulassen, ist nicht klar geregelt. Erfahrungen mit meinem schwerbehinderten Sohn konfrontieren mich ständig mit unterschiedlichen Auslegungen
Freier EintrittWasserdichte Regelungen fehlenZum Artikel "Behinderten-Helfer müssen blechen" (12. Mai) Eine Pflicht, Behinderte oder Betreuer kostenlos einzulassen, ist nicht klar geregelt. Erfahrungen mit meinem schwerbehinderten Sohn konfrontieren mich ständig mit unterschiedlichen Auslegungen. Schwimmbäder handhaben den Eintritt willkürlich (Dillingen ja, Ensdorf frei). Schiffsrundfahrten müssen bezahlt werden. Begründung: Wir sind privat. Saarmesse: Mal frei, mal teilermäßigt. Anspruchsvolle Kulturveranstaltungen in Saarbrücken sind nicht befreit. Das Benutzen einer Seilbahn im Urlaub ist nicht frei oder nur gering reduziert. Sportveranstaltungen ordnen sich hier ein. Um dieses Problem zu lösen, ist eine Konkretisierung des Schwerbehindertengesetzes erforderlich. Für Veranstalter und Behinderte müssen klare Regelungen festgeschrieben werden. Bis dahin sind Behinderte und Betreuer in den meisten Fällen die Benachteiligten. Und damit wird dem Grundgesetz nicht entsprochen. Egon Eich, Nalbach SportEs zählt nur wenig, wer etwas kannZum Artikel "Lasst Dieter Ferner Trainer sein" (SZ vom 18. Mai) Ja, so ist es in Deutschland: Ein Trainer ohne Trainer-Schein steigt mit seiner Mannschaft (FCS) auf. Er hat bewiesen, dass er es kann. Aber er darf nicht dort trainieren, wohin er sich praktisch qualifiziert hat. Er muss erst noch theoretisch beweisen, dass er es kann. Also ab auf die Schulbank! Die andere Seite: Politiker haben noch nie einen Laden geführt und dürfen sich so richtig austoben mit den Milliarden des Volkes. Wer fragt da nach einem Trainerschein?! Franz-J. Berwanger, St. Ingbert