Warum Volkswagen die US-Justiz fürchten muss

Washington · Als Michael Horn, der US-Chef von Volkswagen, im Kongress zu Washington die Schadenssumme nannte, mit der sein Konzern im Zuge des Abgasskandals rechnete, lag die Reaktion der Abgeordneten zwischen ungläubigem Staunen und unverhohlener Häme.

6,7 Milliarden Euro hatte die Wolfsburger Firmenzentrale an Rücklagen gebildet, um bezahlen zu können, was man an Strafen erwartete. Einer der Abgeordneten sprach von reinem Wunschdenken. Hätte die Firma den zehnfachen Betrag veranschlagt, dann stünde sie eher auf dem Boden der Tatsachen, sagte er.

Das war im Oktober, und nun lässt die Klage des US-Justizministeriums erahnen, was in den Vereinigten Staaten auf VW noch zukommen kann. Dabei sind die 45 Milliarden Dollar Strafe, die sich allein aus dieser Klageschrift ergeben können, noch halbwegs berechenbar. Dagegen ist völlig offen, worauf sich VW im Zuge der ebenfalls anstehenden Privatklagen einstellen muss. Schätzungen um die 90 Milliarden Dollar machen die Runde.

Denn in den USA können auch bei privaten Klagen Strafschadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sogenannte "punitive damages". Der Beklagte soll damit für unangemessenes Verhalten bestraft werden, häufig so, dass das Urteil einer kompletten Branche eine Lektion erteilt.

Da wäre die Causa Philip Morris, der 2002 gefällte Spruch eines kalifornischen Richters, der einer einzigen an Lungenkrebs erkrankten Raucherin 28 Milliarden Dollar an Schadenersatz zugestand. Obwohl die Buße später auf 28 Millionen reduziert wurde, war der Prozess eine Art Generalabrechnung mit der Tabakindustrie, die die Nebenwirkungen des Nikotinkonsums lange Zeit heruntergespielt oder unterschlagen hatte.

Ähnlich verhalte es sich im Falle Volkswagens, meint Carl Tobias, Juraprofessor der University of Richmond. Allein schon das Justizressort signalisiere mit seinem Vorstoß, dass es dem Staat um ein "aggressives" Signal gehe, ums Statuieren eines Exempels, damit andere Autobauer gar nicht erst auf die Idee kommen, in Zukunft noch Schummel-Software einzusetzen. Die Bundesjustiz mache eines resolut: "Ein solches Verhalten werden wir nicht tolerieren". Im Übrigen, so Tobias, wäre VW gut beraten, sich um einen schnellen Vergleich zu bemühen, statt sich auf das Risiko eines langwierigen Verfahrens einzulassen. "Entscheidend ist jetzt das Tempo. Je länger sich die Sache hinzieht, umso größer wird der Imageschaden."

Rund fünfhundert Klagen von Privatpersonen sind es, mit denen VW bislang konfrontiert ist, Klagen von Autokäufern, Autohändlern und Aktienbesitzern. Am Ende läuft es wohl darauf hinaus, dass sie zu Sammelklagen zusammengefasst werden. Bei einer solchen "class action", darin besteht ihre Besonderheit, können sich Tausende Mandanten mit ähnlich gelagerten Fällen dem Verfahren anschließen, ohne selbst auch nur den geringsten Aufwand betreiben zu müssen. Medienwirksam inszeniert, setzt sie ein beschuldigtes Unternehmen unter immensen öffentlichen Druck. Und über Sammelklagen entscheidet fast immer ein Geschworenengericht, also eine Jury, die aus Laien besteht. Mit anderen Worten, aus Verbrauchern, die sich natürlich viel leichter mit betrogenen Autofahrern identifizieren können als mit einem Global Player à la Volkswagen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort