Leserbrief Saartoto Warum nicht so wie in Bayern?

Debatte um Saartoto

Zwei hochdotierte Geschäftsführer, ausgewählt aus Auslaufmodellen der CDU oder SPD, ohne Kenntnisse des Glücksspielrechts und dessen Organisation: Das muss Neid und Missgunst erregen. Als Gegenbeispiel sei auf die staatliche Lotteriegesellschaft in Bayern verwiesen. Sie ist in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingegliedert, die Gewinne werden an den Staatshaushalt abgeführt. Die Leitung haben Beamte, die sich in der Verwaltung des Glücksspielwesens qualifiziert haben. Es ist unverständlich, warum der saarländische Finanzminister die gegenwärtige Diskussion nicht aufgreift, um seinen Machtbereich zu erweitern.

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