Verblendete Nachsicht

Sie ist wieder aufgetaucht in Deutschland, die Kinderbraut. Vor dem Krieg übers Meer nach Deutschland geflohen. So liest und hört man es dieser Tage. Tatsächlich gab es sie längst vor der Flüchtlingswelle: Über Jahre wurden kontinuierlich Kinderehen unter deutschen Dächern geschlossen - in Wohn- und Hinterzimmern nach ethnischen und religiösen Zeremonien. Die Zahl dieser zweifelhaften Vermählungen dürfte in die Tausende gehen, die Dunkelziffer ist hoch.

Bislang versagten Behörden und Politik schmählich in ihrer Pflicht, diesen Minderjährigen den ihnen gesetzlich garantierten Schutz vor angedeihen zu lassen. Aus Gründen kultureller Toleranz wurden in der Regel großzügig die Augen vor dem Leid vor allem junger Mädchen verschlossen. Hinter dem Vorhang solch verblendeter Nachsicht strömten derweil unaufhörlich Tränen der Verzweiflung - von der deutschen Öffentlichkeit ungesehen, ungehört.

Erst der syrische Bürgerkrieg, der eine bemerkenswert hohe Anzahl minderjährig Vermählter nach Deutschland schwemmte, hat die Kinderehen ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. In den Flüchtlingsheimen stellen vor allem verheiratete Mädchen Helfer und Behörden vor massive Probleme. Etwa wenn es um die Frage geht, ob Flüchtlingspaare mit minderjährigen Partnern getrennt werden sollen oder gar müssen. Können, ja dürfen solche im Ausland geschlossenen Ehen mit Kindern hierzulande überhaupt geduldet werden? Wo bei uns doch jeglicher Sex an, von und vor einem Kind ausdrücklich als Missbrauch gilt und zu recht unerbittlich geahndet wird? Eigentlich - und glücklicherweise - sind sich Politiker wie Hilfsorganisationen in dieser Frage einig: Kinderehen dürfen nicht toleriert werden. Frühverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen, sagt "Terre des Femmes", denn Minderjährige seien besonders gefährdet, in ihrer Ehe häusliche und sexualisierte Gewalt zu erfahren.

In der Praxis indes bröckelt das einmütige verbale "Nein zur Kinderehe". Vor allem die Justiz tut sich schwer. Weil hierzulande anerkannt wird, was im Ausland nach dort gültigem Recht entstand, erhielt vor dem Bamberger Oberlandesgericht jetzt ein syrisches Ehepaar - sie 14, er 20 Jahre alt - juristischen Segen. Ein Präzedenzfall?

Um den Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen zu klären, hat Justizminister Heiko Maas eine Arbeitsgruppe einberufen, die gestern erstmals tagte. Bis diese Ergebnisse vorlegt, die in Gesetze gegossen werden - das dauert. Bis dahin bleibt "Kindeswohl" in Deutschland eine interpretierbare Angelegenheit. Wenn aber ernst gemacht werden soll mit dem Grundsatz, dass Menschenrechte unteilbar sind, müssen Politik und Justiz handeln - kompromisslos und mit Tempo.

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