Trauer darf nicht in den Hintergrund treten

BestattungTrauer darf nicht in den Hintergrund tretenZum Artikel "Beerdigung endet mit Eklat" und zu zahlreichen Leserbriefen (29./30

BestattungTrauer darf nicht in den Hintergrund tretenZum Artikel "Beerdigung endet mit Eklat" und zu zahlreichen Leserbriefen (29./30. März)Welche Aktivitäten muss Familie Gross entwickelt haben, um gleich zwei große Artikel mit Bild zu einem alltäglichen Todesfall in die Saarbrücker Zeitung zu bringen? Bleibt da nicht die geschilderte Trauer auf der Strecke? Hat man da nicht in erster Linie Provokation und Machtspielchen gesucht? Es ist immer tragisch, wenn eine Mutter aus der Familie herausgerissen wird. Realität und Trauer müssen jedoch von den Betroffenen allein bewältigt werden. Kaum zu verstehen ist aber aus meiner Sicht, dass wegen einer Lappalie (Urne während der Feier am Grab versenken oder nicht) drei Monate nach der Beerdigung die Trauer derart in den Hintergrund gerückt wird. Lorenz Graus, Riegelsberg StaatsanwaltschaftDer Rest der Republik darf hämisch lachenZum Artikel "Oberstaatsanwalt zeigt sich selbst beim Fiskus an" (3. April) und zu Leserbriefen Herr Oberstaatsanwalt hat moralisch gefehlt! Dies und nichts anderes ist relevant. 10000 Euro bei Nebeneinkünften sind kein Pappenstiel: Weyand ist ja nicht Zumwinkel! Er kann für sich vor allem nicht in Anspruch nehmen, mit Nichtwissen zu bestreiten. Eine weitere bedauerliche Provinzposse dieses Landes, auf die der Rest der Republik mit hämischem Grinsen zeigen wird! Die Gerichtsbarkeit in Deutschland lebt von der Integrität der Institution. Wie will mir, einem Laienrichter (Schöffe beim Landgericht), der Chef der Staatsanwaltschaft vermitteln, dass Herr Weyand noch als integer gelten könnte? Nur das ist aus meiner Sicht die Frage. Georg Müller-Weißmüller, Saarbrücken

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