Leserbrief Sicherungsverwahrung/Zschäpe SZ bedient nur die Lesermeinung

Prozess Beate Zschäpe

Als Tageszeitung, die öfter über Gerichtsverfahren berichtet, sollte man wissen, dass Sicherungsverwahrung keine Strafe ist und daher kein „Fanal für den Rechtsstaat“ darstellen kann. Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit zu schützen, weil vom Täter eine unmittelbare Gefahr auch weiterhin ausgeht. Da Beate Zschäpe keine direkte Teilnahme an einem der Morde nachgewiesen werden kann, ja innerhalb dieses Verfahrens noch nicht einmal vorgeworfen wird, halte ich eine Sicherungsverwahrung für nahezu ausgeschlossen. Die SZ bedient hier die Lesermeinung mit der alten Bibelparole: „Kreuzigt ihn!“

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