Leserbrief weniger Straftaten Straftat-Definition beeinflusst Statistik

  Bei einem Angriff durch einen Hund wurde ich verletzt, es floss Blut und ich musste mich in ärztliche Behandlung begeben. Der Staatsanwalt hatte nichts anderes zu tun, als das Verfahren einzustellen. Die Hundebesitzerin sei bisher nicht derartig in Erscheinung getreten und so könne ich den Privatklageweg beschreiten. So haben weder Zeugenaussagen noch die Aussage der Halterin, die ihren Hund selber als unberechenbar bezeichnete, eine Bedeutung. Es war laut Staatsanwalt keine Straftat. Es tat ihm ja auch nicht weh. Keine Straftat, keine Meldung in der Statistik. So einfach ist das im Land.

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