Leserbrief Marode Bauwerke Staat verletzt seine Pflichten

Marode Bauwerke

Man hört und liest von Bauwerken wie Gebäuden an der Uni, von Brücken und Straßen, von Schulgebäuden, die dem Staat (Kommunen, Land, Bund) gehören und marode sind. Der Bürger hat kein Verständnis dafür, dass die Eigentümer dieser maroden Bauwerke das Grundgesetz (GG) nicht einhalten, sondern eine Pflichtverletzung begehen. Artikel 14 GG, Absatz zwei, lautet:  „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Der Bürger könnte die Pflichtverletzung ahnden, indem er bei der Bundestagswahl die ankreuzt, die versprechen, dieses GG einzuhalten.

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