Leserbrief Kreuzzwang Staat darf sich hier nicht einmischen
Kreuze in Bayern
13.05.2018
, 20:59 Uhr
Der bajuwarische „Kreuz-Zwang“ verstößt gegen das Neutralitätsgebot, das dem Staat Einmischung in private Bereiche der Bürger (etwa Religion) untersagt. Jedem ist freigestellt, gemäß seines Glaubens oder glaubensfrei zu leben. Das Grundgesetz verbietet Benachteiligung/Bevorzugung aufgrund des Glaubens/Nichtglaubens. Kreuz-Zwang ist christliche Bevorzugung und Verletzung der Würde jener, die außerhalb christlicher Symbolik leben wollen, egal ob sie eine andere Religion haben oder religionsfrei leben. Wer das Kreuz „generell“ als positives Kulturgut deklariert, offenbart ein desaströses Geschichtsverständnis.